Buchhaltung und Abrechnungen für Mietpool oder Bruchteilsgemeinschaft
Im Mietpool teilen mehrere Eigentümer Einnahmen und Risiken gemeinsam. Die Abrechnung dafür ist mehrschichtig — wir bringen Struktur in die Zahlen.
Was ist ein Mietpool?
Bei einem Mietpool bringen mehrere Wohnungseigentümer ihre Mieteinnahmen in einen gemeinsamen Topf ein und erhalten eine anteilige Ausschüttung — unabhängig davon, ob ihre eigene Einheit gerade vermietet ist oder leersteht. Leerstand, Mieterwechsel und Mietausfälle treffen damit nicht den einzelnen Eigentümer, sondern die Gemeinschaft. Mietpools finden sich vor allem bei Ferienimmobilien, Studierendenwohnheimen, Boardinghouses und Kapitalanlage-Wohnanlagen mit vielen privaten Investoren.
Für Hausverwaltungen
mit Mietpool-Mandaten ist die Abrechnung eine eigene Disziplin: Mieterkonten, Eigentümerkonten und Poolkonto müssen konsistent geführt und monatlich aufeinander abgestimmt werden. Hinzu kommt die steuerrechtliche Besonderheit: Bei mehreren Poolmitgliedern schreibt § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vor — eine eigene Erklärung, die viele Standardsoftwarelösungen nicht vollständig abbilden. Wir übernehmen die Abrechnung als Dienstleistung und entlasten Ihr Team bei dieser spezialisierten Aufgabe.
Für Investoren und Eigentümer
in einem Mietpool bedeutet Transparenz alles: Wie hoch war die Pooleinnahme? Was wurde abgezogen? Wie viel bleibt nach Kosten? Wir erstellen monatliche Auszahlungsabrechnungen und eine vollständige Jahresabrechnung je Eigentümer — übersichtlich, belegbasiert und in der Form, die Ihr Steuerberater benötigt.
Unser Leistungsspektrum
umfasst Führung des Poolkontos, monatliche Auszahlungsabrechnung nach Flächenschlüssel, Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern, Jahresanlegerabrechnung, Rücklagenverwaltung auf Poolebene sowie die Vorbereitung der Unterlagen für die gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 180 AO. Wir arbeiten mit Ihrer Hausverwaltungssoftware oder mit unserer eigenen.