Buchhaltung und Abrechnung für Gewerbeimmobilien
Gewerbliche Nebenkostenabrechnung ist komplexer als Wohnraum — von der Umsatzsteuer über MF-G-Flächen bis zur vertraglichen Umlagevereinbarung. Wir kennen die Unterschiede.
Als Hausverwalterin oder Hausverwalter
wissen Sie: Bei Gewerberaum gilt die Betriebskostenverordnung nur als Orientierungsrahmen, nicht als abschließende Liste. Was umlagefähig ist, bestimmt ausschließlich der Mietvertrag — und jeder Vertrag ist anders. Gleichzeitig stellen optierte Vermieter besondere Anforderungen an den Umsatzsteuerausweis in der Abrechnung (§ 9 UStG). Wir erfassen die vertraglichen Vorgaben vor der Abrechnung, wenden die vereinbarten Umlageschlüssel an und bereiten die Abrechnung fachlich sorgfältig sowie nachvollziehbar vor.
Als Eigentümer von Gewerbeimmobilien
stehen Sie vor einer Abrechnung, bei der ein falscher Umlageschlüssel, ein fehlender Umsatzsteuerausweis oder eine nicht vertraglich vereinbarte Kostenposition den Nachforderungsanspruch gefährden kann. Bei gemischt genutzten Gebäuden kommt die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG hinzu. Wir bringen die buchhalterische Sorgfalt mit, die diese Komplexität erfordert — und halten dabei Fristen und Dokumentationspflichten zuverlässig ein.
Unser Leistungsspektrum
umfasst laufende Objektbuchhaltung, gewerbliche Betriebskostenabrechnungen (inkl. Umsatzsteuerausweis bei optierten Vermietern), Vorsteueraufteilung bei gemischter Nutzung, Flächenpflege nach MF-G oder DIN 277, Mieteingangskontrolle und Mahnwesen sowie die Vorbereitung der Jahresabrechnung für Ihren Steuerberater. Auch Double- und Triple-Net-Strukturen rechnen wir ab.