Buchhaltung und Abrechnung für Mietobjekte
Nebenkostenabrechnung, Mieteingangskontrolle, Heizkostenabrechnung — wir übernehmen die Zahlenarbeit, damit Sie sich auf Ihre Mieter und Objekte konzentrieren können.
Als Hausverwalterin oder Hausverwalter
kümmern Sie sich täglich um Instandhaltung, Mieterkommunikation und Neuvermietung. Die laufende Buchhaltung und die jährliche Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB sind dagegen Aufgaben, die Zeit und buchhalterisches Fachwissen binden — und bei denen Fehler teuer werden können: Wer die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres versäumt, verliert seinen Nachforderungsanspruch. Wir sorgen dafür, dass Ihre Abrechnungen fristgerecht, vollständig und rechtssicher bei Ihren Mietern ankommen.
Als Vermieter
mit eigenem Bestand — ob Einzelwohnung oder Mehrfamilienhaus — stehen Sie vor denselben Anforderungen wie eine professionelle Hausverwaltung, meist ohne deren Ressourcen. Mieteingangskontrolle, Mahnwesen, Heizkostenabrechnung nach der HeizkostenV, Jahresübersicht für den Steuerberater: Wir übernehmen diese Aufgaben punktgenau, dauerhaft oder auch nur vorübergehend — ganz nach Ihrem Bedarf.
Unser Leistungsspektrum
umfasst die gesamte kaufmännische Seite der Mietverwaltung: laufende Objektbuchhaltung, monatliche Mieteingangskontrolle, strukturiertes Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung nach BetrKV, Heizkostenabrechnung, Zwischen- und Mieterwechselabrechnungen sowie die Jahresübersicht für Ihren Steuerberater. Wir arbeiten mit Ihrer vorhandenen Verwaltungssoftware oder mit unserer eigenen — Umfang und Schnittstellen vereinbaren wir individuell.